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Schlichtung durch ein Schiedsgutachten

Kann eine Einigung der Parteien z.B. 

Nachbar - Nachbar, 
Bauherr - Handwerker, 
Handwerker - Planer,
Handwerker - Handwerker 
Einzelpersonen einer WEG untereinander

nicht erzielt werden,
so kann ein Schiedsgutachten helfen Missverständnisse auszuräumen.

Alle Parteien schließen untereinander einen Vertrag einen Sachverständigen 
mit einem Schiedsgutachten zu beauftragen.
Es gilt die Vereinbarung das Ergebnis des Gutachtens  anzuerkennen

und die Kosten des Gutachtens entsprechend der Quotelung der Schadensverursachung 
durch die Verursacher zu tragen.

Vergleichen Sie auch die Möglichkeit der Mediation

 

                                         Stand: 25.11.2010  E-Mail zur Website an:  webmaster@reinhard-domke.de